Die neueste Innovation in der Türschließerfamilie ist der TS 99 FL K BG und wurde speziell für den niederländischen Markt entwickelt.
Seit dem 1. Juli 2020 gibt es eine Änderung der Bauverordnung bezüglich der Selbstschließfähigkeit von Wohnungseingangstüren in Mehrfamilienhäusern. Diese Anpassung gilt für neue Projekte, bei denen die Wohnungseingangstür an einen gemeinsamen Fluchtweg in Innenräumen angrenzt. Im Entwurf der BbL21, dem Nachfolger der aktuellen Bauverordnung, wird diese Vorschrift noch erweitert und die Verpflichtung zum Einsatz von Freilauftürschließern in Neubauten sowie bei Umbauten und Sanierungen bestehender Gebäude aufgenommen.
In vielen Gemeinden ist außerdem vorgeschrieben, dass der Freilauftürschließer von der Gemeinde/Feuerwehr visuell überprüft werden muss, ohne dass der Bewohner die Tür öffnen muss.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Türschließer auf der Nicht-Bandseite (Flurseite) montiert wird.
Dieser neue Türschließer verfügt über die Eigenschaften, die dies ermöglichen. Die Montage erfolgt auf der Scharnierseite am Riegel und ist nach EN1155 zertifiziert. Der Türschließer kann an der (Innen-)Flurseite einer Flachhaustür montiert werden. Die Verkabelung erfolgt durch den Rahmen und ist somit nicht sichtbar. Für eine Sichtprüfung muss der Bewohner nicht zu Hause sein. Der TS 99 FL K BG hat einen Rücksprung von 50 bis 96 mm. Nach dem Einbau gibt es keine Einschränkung der Durchgangshöhe.